Ihre Detektei Niederlassung in

56068 Koblenz, Löhrstraße 103

 

0261 – 2 91 69 61

01805 -  11 44 60

(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

 

 

 

unterstüzt Sie in Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Hessen. Bundesweit arbeiten wir mit eigenen Partnergesellschaften und können somit Detektive in fast jeder großen Stadt zur Verfügung stellen, die Berechnung erfolgt ab Einsatzort.

Die Privatdetektive ermitteln im Unternehmensbereich ebenso wie im privaten Bereich und stehen jederzeit als Zeugen zur Verfügung. Meist reichen unsere schriftlichen, gerichtsverwertbaren Berichte allerdings aus, da die recherchierten Beweise oft erdrückend und aussagekräftig genug sind.

Scheuen Sie sich nicht, wir finden eine Lösung und helfen Ihnen bei der Bewältigung Ihrer unbeantworteten Fragen.

Die Berechnung erfolgt Bundesweit immer ab dem Einsatzort. Sie erreichen uns auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Um eine optimale Beratung und Diskretion zu gewährleisten, werden Sie dann direkt zu einem unserer Einsatzleiter weitergeschaltet.

 

Interessante Urteile

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Privatdetektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits – im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne von §91, I ZPO war. OLG Koblenz, 24.10.90, 14 NW 671/90

Die Ehefrau muss ihrem Ex-Ehemann auch die Kosten für die Beauftragung eines Privatdetektivs in Höhe von € 7.000 erstatten. Nachdem Zeugenvernehmungen kein eindeutiges Ergebnis zu der Frage gebracht hatten, ob die Ex-Ehefrau in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Dritten lebt, sei die Beauftragung eines Detektivs geboten gewesen. Dieser habe feststellen können, dass die Ex-Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte zusammen wohnten, was schließlich die Urteilsfindung maßgeblich zu Gunsten des Ex-Ehemannes beeinflusst habe. Zusätzlich zu den üblichen Prozesskosten habe die Ex-Ehefrau deshalb auch die Detektivkosten in voller Höhe zu tragen, da es sich insoweit um notwendige Kosten gehandelt habe, die prozessbezogen waren und in ihrer Höhe – im Verhältnis zu den noch über einen längeren Zeitraum zu erwartenden Unterhaltszahlungen – verhältnismäßig waren. OLG Koblenz, Urteil v. 09.04.2002, 11 WF 70/02

Die Kosten der Zuziehung eines Privatdetektivs sind in einem Rechtsstreit notwendig, wenn eine Partei ihn zugezogen hat, um die Anschrift eines Zeugen zu ermitteln, der bisher für die Partei trotz eingeholter Auskünfte bei zwei Melderegistern unauffindbar war. Die geltend gemachten Detektivkosten waren zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Sinne des §91, Abs.1 Satz 1 ZPO erforderlich und sind daher von der Beklagten zu tragen. OLG Koblenz, Az.: 14 W 391/98

Am Zusammenfluss von Rhein und Mosel, am weltweit bekannten Deutschen Eck, liegt eine der schönsten und ältesten Städte Deutschlands: Koblenz.

Vier Mittelgebirge mit Wald-, Grün- und Wasserflächen bilden den Rahmen für die einzigartige Kulisse rund um die Stadt Koblenz.Zeugnisse der über 2000jährigen Geschichte der Stadt sind Kirchen, Schlösser. ehemalige Adelshöfe und herrschaftliche Bürgerhäuser. Enge Gassen, romantische Winkel und einladende Plätze bezaubern Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Welt.

Koblenz ist heute das wirtschaftliche und kulturelle Oberzentrum am Mittelrhein und damit Drehscheibe des internationalen Fremdenverkehrs.

Gehen Sie mit auf Spurensuche. Informieren Sie sich über Kultur und Geschichte dieser einzigartigen Stadt. Entdecken Sie Koblenz auf einem Stadtrundgang, oder lesen Sie Wissenswertes über berühmte Koblenzer. Auch das beliebte Schängellied “Cowelenzer Schängelche” darf hier im Stadtporträt nicht fehlen.

 

 

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